Demo am 28.4.: Rechtswidrige Beeinträchtigung des Rechts auf Versammlungsfreiheit!

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Aktionstag im St. Pauli Stadion – Pressemitteilung – Hamburg, den 25.4.17
Andreas Beuth – Rechtsanwalt und Versammlungsleiter

Am Freitag, den 28.4.17 gibt es im Rahmen des Heimspiels FC St.Pauli gegen Heidenheim einen G 20 – Actionday, mit dem die Fanszene des FC St.Pauli sowie die Anwohner des Karolinenviertels ihren Protest gegen den G 20 – Gipfel im Juli 2017 zum Ausdruck bringen werden. Nach dem Spiel wird es ab 21 Uhr eine angemeldete Demonstration vom Stadion durch das Karolinenviertel in Richtung Messehallen geben. „Das ist unser Viertel, unsere Straßen und unsere Plätze, die wir uns nicht nehmen lassen. St.Pauli bleibt unbequem. G 20 stören! Kapitalismus bekämpfen!“, heißt es dazu im Aufruf der Fanszene.

Nun wurde dem Anmelder seitens der Versammlungsbehörde mitgeteilt, der Gang zum Haupteingang des Messegeländes/Höhe Fernsehturm werde nicht genehmigt. Die Demo kann demnach nur durch die Marktstraße nach rechts in die Karolinenstraße bis zum Karolinenplatz gehen und nicht nach links Richtung Messehallen/Fernsehturm, wie bei der letzten Demo am 8.4.17 mit ca. 1000 Teilnehmern noch zugelassen.

Zur Begründung wurde angeführt, die in der Anmeldung angegebene erwartete Anzahl von ebenfalls 1000 Teilnehmern werde erheblich überschritten werden, außerdem nehme das Problem-Klientel von St.Pauli-Fans, namentlich auch USP, an der Demo teil.

Damit würde der politisch wesentliche Teil der Demonstration wegfallen. Dies stellt einen unzulässigen und rechtswidrigen Eingriff in das Recht auf Versammlungsfreiheit dar und zeigt, was von den vollmundigen im Namen des Senats geäußerten Erklärungen des Justizsenators Steffen, man werde jeden demokratischen Protest gegen G20 auch am Ort des Geschehens ermöglichen, zu halten ist. Unter dem Vorwand der Kriminalisierung der linken St.Pauli-Fans wird suggeriert, die Polizei sei gut 2 Monate vor dem Gipfel nicht in der Lage, die Messehallen zu schützen. Sobald der schriftliche Bescheid vorliegt, werden gerichtliche Schritte gegen die Verbotsverfügung geprüft und ggf. das Verwaltungsgericht angerufen.

Das repressive und versammlungsfeindliche Vorgehen wird Protest und Widerstand nicht aufhalten können. G 20 not welcome, in Hamburg sagt man Tschüß. 

Andreas Beuth – Rechtsanwalt und Versammlungsleiter“

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